Die wichtigsten Antworten zum Heizungswechsel und zur Heizung der Zukunft.
Wer im Winter plötzlich ohne Heizung dasteht, hat wenig Zeit für die Entscheidung, mit welcher Heiztechnik es weitergehen soll. Nicht selten wählen Menschen mit Wohneigentum dann im Hau-Ruck-Verfahren zwischen Tür und Angel aus, was eine Fachfirma vor Ort gerade vorschlägt. Das geht besser: Nehmt Euch vorausschauend und am besten außerhalb der Heizperiode Zeit für die Planung einer neuen Heizungs-anlage und deren optimierte Nutzung!
Weiter so oder umsatteln?
Mit einem effizienten Wärmeerzeuger lässt sich der Energiebedarf Eurer Immobilie maßgeblich verringern. Damit senkt Ihr die Wohnnebenkosten, erhaltet oder erhöht im besten Fall den Wert der Immobilie und schont das Klima. Im Vergleich zu einem alten Öl- oder Gaskessel (Konstanttemperaturkessel) spart ein moderner Brennwertkessel etwa 10 bis 15 % der Energie ein, im Einzelfall mehr. Der Austausch eines bestehenden Brennwertkessels gegen einen neuen bringt hingegen keine große Einsparung von Heizkosten und CO2. Die Preise für fossile Brennstoffe werden steigen, die wirtschaftliche Abhängigkeit ist groß – oft ist es interessant, den Einsatz erneuerbarer Energien zu prüfen. Mit ihnen werdet Ihr unabhängiger vom Energiemarkt.

Vorgaben laut Gesetz
Schon seit Jahren gilt: Alte Konstanttemperaturkessel müssen ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Für Menschen, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus bereits am 1. Februar 2002 selbst bewohnten, gilt Bestandsschutz. Dann ist der Weiterbetrieb eines 30 Jahre alten Heizkessels möglich und die Pflicht zum Austausch des Heizkessels gilt erst beim Eigentümerwechsel.
Hinweis: Die meisten älteren Heizungen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Für sie gilt keine Austauschpflicht.
Wird eine neue Heizung in Betrieb genommen, muss diese nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit mindestens 65 % erneuerbaren Energieträgern beheizt werden. Das gilt
zunächst nur bei Neubauten.
Wer in einer bestehenden Immobilie eine Heizung austauschen möchte, muss die Auflage des GEG erst erfüllen, wenn die Kommune einen Wärmeplan hat:
In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern werden erneuerbare Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028.
Frühere Fristen kann es in Kommunen geben, die schon vorher einen Wärmeplan haben. Dort könnte das Haus oder die Wohnung an das zentrale Wärmenetz angeschlossen werden. Wenn nicht, sind individuelle Lösungen erforderlich.
Quelle: Verband Wohneigentum e.V.
(leicht gekürzt, abgerufen am 09. September 2025) www.verband-wohneigentum.de/bv/on245417

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