Ärger mit dem lieben Nachbarn? Abwassergebühr zu hoch? Es gibt Sachverhalte, da ist es mit einem Gespräch allein nicht getan. Der Gang zum Anwalt kann aber schnell teuer werden. Als Mitglied unseres Verbands können Sie eine Rechtsberatung in Anspruch rund um Ihr Wohneigentum und Garten in Anspruch nehmen. Lediglich die Beratung durch einen Notar ist hiervon ausgenommen, da die Notarordnung eine kostenlose Beratung nicht erlaubt.
In Ihrem Mitgliedsbeitrag ist zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung für Haus- und Grundbesitz sowie viele Haftpflichtversicherungen wie zum Beispiel die Bauherrenhaftpflicht- oder die Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtversicherung inklusive Photovoltaikbetreiberhaftpflicht enthalten.
Die Deckungssummen je Schadensereignis betragen 3.000.000,- € für Personen- und/oder Sachschäden, sowie 250.000,- € für Vermögensschäden.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung beinhaltet den Versicherungsschutz für Um-, Aus- oder Neubau bzw. Reparaturen sowie Selbsthilfearbeiten an dem Familienheimgrundstück, soweit der Bauwert den Betrag von € 500.000,- nicht übersteigt (keine Unfallversicherung).
Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt bei allen Haftpflichtversicherungen 250 € je Schadenfall.
(im Mitgliedsbeitrag enthalten)
Die Versicherungssumme beträgt € 500.000,- je Rechtsschutzfall. Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Rechtsschutzfall. Sie erhöht sich auf 300 € je Rechtsschutzfall, soweit die Interessenwahrnehmung des Mitgliedes im Zusammenhang mit nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht steht.
Bei Nachbarstreitigkeiten muss vor Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung eine Güteberatung vor einer vom Verband bestimmten Stelle (Vertragskanzleien des Verbandes) durchgeführt werden. Andernfalls wird kein Rechtsschutz gewährt. Die Güteberatung durch die Vertragskanzleien kann persönlich oder telefonisch erfolgen.