Gesetzesänderung zum Energy Sharing tritt am 1. Juni 2026 in Kraft
Schon dieses Jahr können Besitzer von Photovoltaikanlagen ganz unbürokratisch ihren überschüssigen Solarstrom an ihre Nachbarn verkaufen. Eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes macht das möglich. Sie tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.
Das ist das Neue an dieser Form von Energy Sharing: Um ihren überschüssigen Solarstrom zu teilen, können Besitzer von PV-Anlagen zukünftig das öffentliche Stromnetz nutzen. Bisher war es nur erlaubt, Solarstrom innerhalb eines Gebäudes zu teilen, ohne das öffentliche Stromnetz dafür in Anspruch zu nehmen. Die Betreiber der Verteilnetze müssen Energy Sharing innerhalb
ihrer Bilanzierungsgebietes ermöglichen, also in der Zone, die sie wirtschaftlich verantworten. Von 2028 soll dies auch netzgebietsübergreifend gelten.
Für private Betreiber von PV-Anlagen, die ihren Strom verkaufen wollen, ergeben sich einige Vorteile. So entfallen mit der neuen Regelung einige bürokratische Hürden: Sie müssen sich beispielsweise künftig nicht mehr als Stromlieferant registrieren lassen oder eine Liefergarantie übernehmen. Außerdem stellt der Verkauf von privat erzeugtem Solarstrom eine attraktive und verlässliche finanzielle Alternative zur Einspeisevergütung dar, die für neuinstallierte PV-Anlagen seit Februar 2024 kontinuierlich sinkt und vielleicht ganz wegfällt. Für den Nachbar, der den Strom abnimmt, ist Energy Sharing ebenfalls lohnenswert: Er kann mit dem privaten Anbieter aushandeln, dass der Strompreis unter dem Haushaltsstrompreis liegt.
Die Modalitäten werden vom Stromanbieter und -abnehmer vertraglich geregelt. Da Solarstrom nicht kontinuierlich zur Verfügung steht, ist für den Stromabnehmer außerdem ein zusätzlicher Liefervertrag mit dem regulären Stromanbieter über die Versorgung mit Reststrom erforderlich.
Damit Energy Sharing technisch funktionieren kann, ist der Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) erforderlich. Die Abrechnung und Zuordnung zu den einzelnen Stromabnehmern übernehmen dann voraussichtlich spezialisierte Dienstleister. Die Smart Meter sind allerdings noch nicht flächendeckend vorhanden.
Mehr Infos findet ihr hier:
https://www.verband-wohneigentum.de/bv/on247161