Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die höheren Hebesätze der Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen für Nichtwohngrundstücke für rechtswidrig erklärt.
Das Urteil erging am 4. Dezember und ist noch nicht rechtskräftig. Mehrere Einwohner aus den betroffenen Städten hatten gegen entsprechende Grundsteuerbescheide geklagt.
Die höheren Hebesätze für Gewerbegrundstücke verstießen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit, so das Verwaltungsgericht. Die unterschiedliche Behandlung von Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken lasse sich sachlich nicht begründen: „Abweichungen durch unterschiedliche Hebesätze sind zu rechtfertigen. Hierfür reichen fiskalische Gründe nicht aus“, so das Gericht.
Der Rat der Stadt Versmold hat am 18. Dezember über die neuen kommunalen Hebesätze entschieden. Über die Einzelheiten informieren wir euch in der Februar-Ausgabe.