Bei der Grundsteuer B bleibt in Versmold alles beim Alten. Das hat der Rat der Stadt am 18. Dezember des vergangenen Jahres beschlossen. Trotzdem sollten Wohneigentümer ihre Bescheide für 2026 genau prüfen.
Bei der Grundsteuer B (Grundvermögen) bleibt es auch in 2026 beim Hebesatz von 684 Prozent. Für Besitzer anderer Grundstücksarten wird es dieses Jahr jedoch teurer: Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) wurde der Hebesatz auf 345 Prozent angehoben (2025: 299 Prozent), der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt jetzt 421 Prozent (2025: 416 Prozent). Die Stadt verzichtet außerdem auf unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Hier ist die Rechtslage immer noch unklar. Diskutiert wird, ob eine solche Differenzierung als Ungleichbehandlung anzusehen ist, was nicht verfassungskonform wäre.
Was bedeutet der Ratsbeschluss jetzt für euch als Wohneigentümer? Auch wenn die Hebesätze stabil bleiben, kann der individuelle Steuerbescheid 2026 höher oder niedriger ausfallen. Grund dafür sind die neuen Messbeträge, die vom Finanzamt festgelegt werden – unabhängig von den Hebesätzen der Stadt
Erfahrungsgemäß gilt:
- Grundstücke kleinerer Fläche oder in wertvollen Lagen können stärker belastet werden.
- Größere oder ältere Grundstücke können teilweise entlastet werden.
- Vermieter sollten beachten, dass die veränderte Grundsteuer sich auf die Betriebskostenabrechnung auswirken kann.
Deshalb empfehlen wir euch: Sobald ihr die Bescheide Anfang 2026 erhaltet, solltet ihr sie sorgfältig prüfen. Wir unterstützen euch gerne bei der Einordnung der neuen Grundsteuerwerte und erklären euch die Auswirkungen auf euer Objekt.