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Geringerer Hebesatz für Wohnimmobilien

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Antworten auf wichtige Fragen zur Grundsteuerreform

Seit dem 1. Januar 2025 gilt bundesweit die neue Grundsteuer. Auch Versmold hat die Reform umgesetzt. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer merken jedoch, dass besonders selbstgenutztes Wohneigentum stärker belastet wird – ein Effekt der Neubewertung, während gewerbliche Grundstücke teilweise entlastet wurden.

Warum wurde die Grundsteuer reformiert?
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das bisherige Bewertungsverfahren 2018 für verfassungswidrig. Es behandelte vergleichbare Grundstücke unterschiedlich und verstieß damit gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot. Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, ein neues Verfahren einzuführen.

Was genau hat sich verändert?
Alle Grundstücke wurden neu bewertet. Grundlage sind nun der sogenannte Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag, die beide vom Finanzamt festgelegt wurden und für die Kommunen bindend sind. Für die endgültige Berechnung der neuen Grundsteuer wendet die Kommune einen Hebesatz an, der von ihr individuell beschlossen wird.

Wer ist wie stark betroffen?
Die Neubewertung führt dazu, dass Wohneigentum in vielen Fällen höher angesetzt wurde als zuvor, insbesondere ältere Grundstücke in zentralen oder attraktiven Lagen. Gewerbegrundstücke wurden dagegen häufig niedriger bewertet, was dort zu Entlastungen führen kann.

Welche Hebesätze gelten vom 1. Januar 2025 an in Versmold?
Grundsteuer B (Wohnen & Gewerbe)  684 Prozent (2024: 501 Prozent)
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen): 299 Prozent (2024: 259 Prozent)

Die Stadt Versmold hat diese Hebesätze so kalkuliert, dass die Reform aufkommensneutral umgesetzt wird. Das bedeutet: Die Stadt erzielt insgesamt keine höheren Einnahmen als 2024. Allerdings zahlen einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer nun mehr, andere weniger. Die neuen Grundsteuerbescheide wurden Anfang 2025 verschickt.

Unser Standpunkt als Verband
Wir sind weiterhin im konstruktiven Dialog mit der Stadt. In einem ersten Gespräch mit der Kämmerin Frau Bürgin und Bürgermeister Herr Meyer-Hermann konnten wir die Hintergründe und Herausforderungen gemeinschaftlich besprechen. Eine Fortsetzung dieses Austauschs ist für Mitte September geplant – ein wichtiger Schritt zur sachorientierten Zusammenarbeit.

Als großer Landesverband plädiert auch der Verband Wohneigentum NRW für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Reform. In einem Schreiben an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landes forderte er eine transparente und verantwortungsbewusste Vorgehensweise – vor allem zum Schutz privater Wohneigentümerinnen und -eigentümer.

Unser Ziel
Wir setzen uns dafür ein, dass moderate Unterschiede bei den Hebesätzen für Wohn- und Gewerbeimmobilien geprüft werden – im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und ohne Mehrbelastung für die Kommune. Möglich wäre etwa ein Modell, das Wohnen etwas entlastet, ohne das Gesamtaufkommen zu erhöhen – so bleibt Wohnen in Versmold bezahlbar und fair.

Unser Ansatz
Wir bleiben konstruktiv im Gespräch.
Wir orientieren uns an bewährten Verfahren in NRW und kommunalpolitischen Rahmenbedingungen.
Es geht nicht um Forderungen, sondern um gemeinsam geprüfte Lösungen – zum Wohle der Versmolder Bürgerinnen und Bürger.

Gerne stehen wir Euch bei Euren Fragen zur neuen Grundsteuer zur Seite und vertreten Eure Interessen gegenüber der Politik der Stadt Versmold.

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