In NRW müssen die Geräte im Bestand bis 2027 ersetzt werden
Hand aufs Herz: Wann habt ihr das letzte Mal eure Rauchmelder überprüft? Und wisst ihr, wo ihr sie am besten platziert und wann ihr die Geräte austauschen müsst? Wir geben euch einen Überblick über die wichtigsten Regelungen. Außerdem haben wir uns fachmännischen Rat von Tobias Ringstmeyer geholt, einer der beiden Geschäftsführer unseres Partnerunternehmens Weidich.
Der Einbau von Rauchmeldern ist Pflicht. Details und Fristen regeln die jeweiligen Bauordnungen der Länder. Nordrhein-Westfalen beispielsweise schreibt Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren vor, die als Fluchtwege genutzt werden. „Wir empfehlen außerdem, die Geräte in Technikräumen im Keller einzubauen, weil dort ein erhöhtes Brandrisiko herrscht“, sagt Tobias Ringstmeyer. Für solche Fälle, in denen die Räume weiter auseinanderliegen, empfiehlt er außerdem vernetzte Rauchmelder. Mit dieser „Konnektivität“ ist es möglich, den Alarm im ganzen Haus gleichzeitig auszulösen. Wichtig ist außerdem, darauf zu achten, ob sich seit dem ersten Einbau die Raumnutzung geändert hat: Ist aus dem Arbeitszimmer ein Kinderzimmer geworden? Dann ist dort ebenfalls ein Rauchmelder zu installieren.
Rauchmelder müssen spätestens alle zehn Jahre ausgetauscht werden. Da NRW die Pflicht 2013 für den Neubau und 2017 für den Bestand eingeführt hat, ist in Bestandsbeuten spätestens 2027 ein Austausch fällig – nur die Batterien zu wechseln, reicht nicht. Wenn das Gerät bereits vor der Frist nicht mehr richtig funktioniert, müsst ihr es natürlich früher ersetzen.
Rauchmelder sollen darüber hinaus regelmäßig gewartet werden, am besten einmal im Jahr. Manchmal steht in der Bedienungsanleitung, wie oft die Geräte überprüft werden sollen. Es lohnt sich, die jährliche Wartung zu dokumentieren: Auf diese Weise vergesst ihr keinen Check und habt außerdem im Brandfall einen Nachweis gegenüber Versicherungen und Behörden.
„Wenn man die Wartung selbst ausführt, muss man allerdings die Garantiebedingungen einhalten“, so Tobias Ringstmeyer. Seine Empfehlung: „Man überlässt nicht nur die Wartung, sondern auch die Planung und Installation am besten jemandem, der sich damit auskennt.“ Bei der Erstplanung ist beispielsweise zu beachten, die Geräte so zu platzieren, dass sie im Brandfall mit dem Rauch in Berührung kommen. Ein Rauchmelder, der aus ästhetischen Gründen hinter der Schrankwand verschwindet, kann nicht funktionieren.
Die Firma Weidich bietet einen Rauchmelder-Rundum-Service an. Unter der Telefonnummer 05201 81120 oder unter kundendienst@weidich.de hilft man euch weiter. Mehr Infos zu Rauchmeldern findet ihr auf www.rauchmelder-lebensretter.de.